Aktuelle Problematik im Fremdrentenrecht für Berechtigte mit Anwartschaften in Rumänien:

 

Am 1.6.2006 ist das „Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Rumänien über Soziale Sicherheit“ in Kraft getreten. Dieses Abkommen wurde mit dem EU-Beitritt Rumäniens am 1.1.2007 durch das europäische Gemeinschaftsrecht ersetzt.

 

Das nationale Sozialrecht wird durch die Verordnungen (EWG) 1408/71 und VO (EWG) 504/72 koordiniert.

 

Diese Verordnungen bringen neben einigen Verbesserungen auch neue Verfahrensweisen mit sich, die derzeit zu starker Verunsicherung bei Betroffenen führen.

 

Prüfung und Beratung in diesen Verfahren gehören zu dem Leistungsspektrum unserer Kanzlei. Gerne beraten wir Sie und übernehmen den Schriftwechsel mit der Behörde zur Durchsetzung Ihrer Interessen.