Aktuelle
Problematik im Fremdrentenrecht für Berechtigte mit Anwartschaften in Rumänien:
Am 1.6.2006 ist das „Abkommen zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und Rumänien über Soziale Sicherheit“ in Kraft
getreten. Dieses Abkommen wurde mit dem EU-Beitritt Rumäniens am 1.1.2007 durch
das europäische Gemeinschaftsrecht ersetzt.
Das nationale Sozialrecht wird durch die
Verordnungen (EWG) 1408/71 und VO (EWG) 504/72 koordiniert.
Diese Verordnungen bringen neben einigen
Verbesserungen auch neue Verfahrensweisen mit sich, die derzeit zu starker
Verunsicherung bei Betroffenen führen.
Prüfung und Beratung in diesen Verfahren gehören zu
dem Leistungsspektrum unserer Kanzlei. Gerne beraten wir Sie und übernehmen den
Schriftwechsel mit der Behörde zur Durchsetzung Ihrer Interessen.